Aktuelles

Aktuelle Informationen zum Steuerrecht und aus der Wirtschaft
zum Monat März 2017

Gesetzgebung           Für Unternehmer       Arbeitgeber und Arbeitnehmer     sonstiges

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Gesetzgebung

Gesetz zur Gewinnkürzung und -verlagerung

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat das „Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –veranlagungen“ verabschiedet.
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2017.
Unter anderem enthält das Gesetz folgende Änderungen:

  • Dividenden aus Organgesellschaften werden künftig nur noch mit 95% von der Gewerbesteuer befreit
  • Die einkommensteuerliche Erfassung von Leerverkäufen (Veräußerung vor Erwerb) bei Fremdwährungsgeschäften und bei Geschäften mit Gold und Edelmetallen
  • Für die Wahl des Teileinkünfteverfahrens ,statt der Abgeltungssteuer, bei Erträgen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften an denen man zu mindestens 1% beteiligt ist, muss die berufliche Tätigkeit für diese Kapitalgesellschaft das wirtschaftliche Agieren dieser maßgeblich beeinflussen. Eine reine Aushilfstätigkeit ist somit ausgeschlossen.
  • Anhebung des Kindergeldes, Kinderfreibetrag und des Grundfreibetrages für 2017 und 2018 auf folgende Werte:Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat das „Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –veranlagungen“ verabschiedet.Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2017.Unter anderem enthält das Gesetz folgende Änderungen:-Dividenden aus Organgesellschaften werden künftig nur noch mit 95% von der Gewerbesteuer befreit-Die einkommensteuerliche Erfassung von Leerverkäufen (Veräußerung vor Erwerb) bei Fremdwährungsgeschäften und bei Geschäften mit Gold und Edelmetallen-Für die Wahl des Teileinkünfteverfahrens ,statt der Abgeltungssteuer, bei Erträgen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften an denen man zu mindestens 1% beteiligt ist, muss die berufliche Tätigkeit für diese Kapitalgesellschaft das wirtschaftliche Agieren dieser maßgeblich beeinflussen. Eine reine Aushilfstätigkeit ist somit ausgeschlossen.-Anhebung des Kindergeldes, Kinderfreibetrag und des Grundfreibetrages für 2017 und 2018 auf folgende Werte:
  • Tabelle Seite 13 Einfügen
Elektronische Kassen ab 2020

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ wurden die bereits zum 01.01.2017 eingetreten Veränderungen der sog. „Kassenrichtlinie“ noch weiter verschärft.
Ab dem 01.01.2020 sind die Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Eine Ausnahme ist die offene Ladenkasse, wenn Waren an eine Vielzahl unbekannter Personen gegen Barzahlung verkauft werden. Wird jedoch ein elektronisches Kassensystem verwendet gilt diese Ausnahme nicht. Was als elektronisches Kassensystem im Sinne dieser Vorschrift gilt, soll in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung definiert werden.
Die Daten müssen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung, bestehend aus einem Speichermodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle, geschützt werden.
Das Finanzamt hat bereits ab dem Kalenderjahr 2018 die Möglichkeit eine Kassen-Nachschau durchzuführen. Diese funktioniert wie die Umsatzsteuer-Nachschau ohne vorherige Ankündigung und der Möglichkeit von Testkäufen. Dabei können sämtliche Kassensysteme überprüft werden.
Wird ein neues Kassensystem im Sinne dieser Vorschrift nach dem 01.01.2020 angeschafft ist dies der Finanzverwaltung innerhalb eines Monats mitzuteilen. Bereits vor dem 01.01.2020 angeschaffte Kassensysteme sind dem Finanzamt bis spätestens 31.01.2020 zu melden.
Ein „altes“ Kassensystem, das vor dem 01.01.2020 angeschafft wurde kann bis Ende 2022 verwendet werden, wenn es nicht nachgerüstet werden kann.
Die Finanzverwaltung hat darüber hinaus die Möglichkeit Bußgelder i. H. v. bis zu 25.000 € festzusetzen, wenn nach dem 01.01.2020 Kassensysteme vertrieben oder beworben werden, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ebenfalls kann das Fehlen, das nicht richtige Verwenden oder der unzureichende Schutz eines Kassensystems mit einem Bußgeld belegt werden .

Kein Wegfall des Körperschaftsteuerverlustvortrag bei Neuaufnahme oder Anteilseigener Wechsel zur Unternehmensfinanzierung.

Grundsätzlich gehen Verluste bei Kapitalgesellschaften durch einen Anteilseigner Wechsel von mind. 25% der Anteile anteilig oder vollständig verloren.
Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ erlaubt auch bei Veräußerungen von mehr als 25% den vollen Verlustabzug, wenn das Unternehmen drei Veranlagungsjahre vor dem Unternehmerwechsel ununterbrochen denselben Geschäftsbetrieb hat und nach dem Wechsel auch weiter aufrechterhalten wird. Die Einstellung des Geschäftsbetriebes, der Wechsel der Branche oder die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebes sind schädlich und führen zur Kürzung oder zum Wegfall des Verlustabzuges. Indizien für den Wechsel einer Branche oder die Aufnahme eines neuen Geschäftsbetriebes sind insbesondere die Produkte bzw. Dienstleistungen, der Kunden- bzw. Lieferantenkreis, die bedienten Märkte sowie die Arbeitnehmerschaft.

Unternehmer

Rechnungsberichtigung für den Vorsteuerabzug sind rückwirkend möglich

Die im Zuge einer Umsatzsteuernachschau oder Betriebsprüfung nicht ordnungsgemäße Eingangsrechnungen können rückwirkend berichtigt werden.
Bislang wurden berichtigte Rechnung nur mit Wirkung für die Zukunft anerkannt. Durch den Wegfall des Vorsteuerabzuges wurden daher 6% des Nachzahlungsbetrages als Zinsen gem. §233 AO festgesetzt.
Durch die Rückwirkende Anerkennung entfällt diese Verzinsung.
Voraussetzung ist jedoch das in der Ursprungsrechnung mindestens Angaben zum Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten sind.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wegfall der Privatnutzung bei geleasten Dienstwagen bei Behörden Leasing

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer die private Nutzung eines geleasten Dienstwagens durch die 1% – Methode oder die Fahrtenbuchmethode versteuern. Der Bundesfinanzhof entschied im Jahr 2014 das ei von der Behörde geleaster Dienstwagen, der einem Angestellten zur Verfügung gestellt wird nicht der Versteuerung der privaten Nutzung unterliegt, wenn der Arbeitnehmer im Innenverhältnis die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers übernimmt. Er zahlt das Entgelt für die Leasingrate und trägt allein die Gefahr und Haftung für Instandsetzung, Sachmängel Verlust und Beschädigung des Fahrzeuges.
Des Weiteren darf die Nutzung des Fahrzeuges weder Bestandteil des Arbeitsvertrages noch aus einer anderen arbeitsrechtlichen Grundlage resultieren.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein stellt lediglich der Vorteil der verbilligten Leasingkondition Arbeitslohn dar.

Sonstiges

Kosten für eine Einbauküche sind auf 10 Jahre abzuschreiben

Bisher konnten Herd und Spüle beim Einbau einer Einbauküche als selbstständige Gebäudeteile sofort als Erhaltungsaufwand abziehen.
Der Bundesfinanzhof entschied, durch die Klage eines Vermieters, der alle Möbelstücke als selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter betrachten wollte, dass Einbauküchen inclusive Herd, Spüle und andere Elektrogeräte einheitlich auf 10 Jahre abzuschreiben sind.

Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim setzt Selbstnutzung voraus

Eltern können Ihren Kindern die selbstgenutzte Immobilie erbschaftsteuerfrei vererben, wenn die Kindern selbst das Familienheim beziehen und 10 Jahre beibehalten.
Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes reicht eine unentgeltliche Überlassung an dritte, die einkommensteuerrechtlich als Privatnutzung gilt, nicht als Selbstnutzung i. S. des Erbschaftsteuerrechtes ausreicht. Ebenfalls nicht ausreichend ist das gelegentliche Übernachten in einem Raum des Nachlasses.
Das Familienheim muss für die Kinder der Lebensmittelpunkt werden.

Steuerliche Behandlung von Bonusleistungen

Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes sind Rückzahlungen der Krankenkassen auf Grund eines Bonusprogrammes oder anderer Grundlagen grundsätzlich eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge und mindert somit den Sonderausgabenabzug. Von einer Minderung des Sonderausgabenabzuges wird lediglich abgesehen, wenn von der Versicherten Person explizit eine Kostentragung gefordert wird. Dann stellt die Auszahlung des Bonus keine Rückzahlung von Beiträgen dar sondern werden als Kostenerstattungen für die Gesundheitsmaßnahmen gesehen.

Zahlungstermine für Steuern und Sozialversicherungen im März 2017

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